Der springende Punkt
Das lernt man im Punkt

   
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Die Kosten

Diese Gebühren sind gültig ab 1. Januar 2011. Die Unterrichtsbedingungen sind weiter unten nach zu lesen.

monatlich für 1 Stunde/Woche
€ 32,- ab 20 Jahre
€ 30,- bis 19 Jahre

monatlich für jede weitere Wochenstunde
€ 22,- ab 20 Jahre
€ 20,- bis 19 Jahre

10-Stunden-Schnupper-Kurse
€ 106,- Nicht-Mitglieder
€ 100,- Nicht-Mitglieder bis 19 Jahre
€ 66,- Studiomitglieder als 2. Fach
€ 60,- Studiomitglieder bis 19 Jahre als 2. Fach
€ 96,- „Mamas & Papas“ von Studiomitgliedern

Ermäßigung bei Vorauszahlung
1/2 Jahr abzüglich 5%, 1 Jahr abzüglich 10%.
Keine Gebühren für Ihr drittes und jüngstes Kind: Es trainiert umsonst.
Probestunde ist kostenlos & unverbindlich.

Anmeldegebühr, Rabatte, kostenfrei

Workshops werden kursleiter- und inhaltsabhängig berechnet.

Die Unterrichtsbedingungen

1.

Anmeldemöglichkeit besteht jederzeit zum Ersten des Monats. Es wird eine einmalige Anmeldegebühr von € 10,- erhoben.

2.

Die Teilnehmergebühr wird per Lastschrift vom angegebenen Konto abgebucht. Bei halbjährlicher Vorauszahlung werden 5%, bei jährlicher Vorauszahlung 10% Rabatt gewährt, die sofort in Abzug gebracht werden.

3.

Bereits entrichtete Unterrichtsgebühren können nicht zurück bezahlt werden.

4.

Bei Schwangerschaft ruht der Vertrag für ein Jahr.

5.

Die Ferien des Studios richten sich nach den offiziellen Schulferien in Baden-Württemberg. Berechnet werden daher nur 40 Unterrichtswochen im Jahr; die Unterrichtsgebühr wird in 12 gleiche Monatsbeiträge aufgeteilt.

6.

Änderungen des Stundenplanes bleiben der Schule vorbehalten

7.

Ausfallende Stunden seitens der Schule werden durch eine andere Lehrkraft vertreten oder zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

8.

Ausgefallene Stunden an gesetzlichen Feiertagen, die außerhalb der Schulferien liegen, sowie von springenden Pünktlern versäumte Stunden, können nach Absprache mit der Lehrkraft nachgeholt werden.

9.

Es besteht keine Haftung für Verlust und Diebstahl in den Räumen der Schule.

10.

Sachbeschädigungen werden auf Kosten dessen erhoben, der sie bewirkt oder verursacht hat.

11.

Eine Kündigung bedarf stets der Schriftform; sie ist zulässig mit einer Frist von 3 Monaten. Bei halbjährlicher bzw. jährlicher Vorauszahlung ist eine Kündigung nur zum Zahlungsende möglich, da keine Gebühren zurück erstattet werden.

12.

Änderungen der Anschrift o.ä. sind der Schule baldmöglichst mitzuteilen.

13.

Die Durchschrift der Anmeldung verbleibt der Schülerin/dem Schüler.

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